Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz
Damit auch rechtlich alles seine Ordnung hat, wurde unser Meerschweinchengnadenhof im Mai 2012 vom Landratsamt Groß-Gerau nach § 11 TierSchG überprüft.
Die nötige Sachkunde nach § 11 TierSchG wurde geprüft und nachgewiesen. Das Veterinäramt Groß-Gerau hat unseren Meerschweinchengnadenhof daraufhin begutachtet und genehmigt.
Unser Meerschweinchengnadenhof ist somit eine nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes – TierSchG – geprüfte Organisation. Wir haben die Erlaubnis nach § 11 TierSchG zum Halten von Meerschweinchen für andere in einer tierheimähnlichen Einrichtung vom Landrat des Kreises Groß-Gerau erhalten und freuen uns riesig.
Auch unser Neubau wurde im Januar 2018 umgehend vom hiesigen Veterinäramt ohne Beanstandungen abgenommen.
Bei Abgabe Ihrer Meerschweinchen, sei es auch nur zur Urlaubspflege, sollte immer darauf geachtet werden, dass die betreffende Person die notwendige Sachkunde und Erlaubnis nachweisen kann.
(Zuletzt aktualisiert am: Samstag, den 21. April 2018)